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Im Prüfungsbereich „Betriebsorganisation“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Betriebs- und Arbeitsprozesse unter wirtschaftlichen, qualitativen und rechtlichen Aspekten organisieren zu können.
In diesem Prüfungsbereich können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
Planen und Bewerten betrieblicher Entwicklungen sowie notwendiger Investitionen unter Berücksichtigung der Veranstaltungsmärkte,
Erarbeiten von Vorschlägen zur Organisation betrieblicher Prozesse und Arbeitsabläufe,
Mitwirken bei der Festlegung von Qualitätszielen und Durchführen von Maßnahmen zu ihrer Erreichung,
Beurteilen der Sicherheit der Arbeitsstätten und Ableiten von notwendigen Maßnahmen, insbesondere von Sicherheitsunterweisungen,
Planen, Organisieren und Dokumentieren der Beschaffung, Instandhaltung und Prüfung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen zum Betrieb der Arbeitsstätte und
Organisieren des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes im Zuständigkeitsbereich.
Prüfungsteil „Betriebliches Management“ nach den §§ 11 bis 16 sowie
Die schriftliche Prüfung wird in den Prüfungsbereichen „Führung“ und „Organisation“ jeweils auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation,…
Erstellen, Umsetzen und Bewerten der Betriebs- und Arbeitsorganisation,
„Organisation“ nach § 6.
Betriebs- und Arbeitsorganisation; Arbeitsgestaltung,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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