(zu § 22 Absatz 1) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik und Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik · Abschnitt 6
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2985 - 2986)
Anlage 1 VTMBAProVTFPrVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen