§ 37 SchRGGesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
Soweit der Versicherer auf Grund des § 34 Abs. 2 bis 4, § 36 den Gläubiger befriedigt, geht die Schiffshypothek auf ihn über. Der Übergang kann nicht zum…
§ 1164 Abs. 1 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Befriedigt der persönliche Schuldner den Gläubiger, so geht die Hypothek insoweit auf ihn über, als er von dem Eigentümer oder einem Rechtsvorgänger des…
§ 1182 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Soweit im Falle einer Gesamthypothek der Eigentümer des Grundstücks, aus dem der Gläubiger befriedigt wird, von dem Eigentümer eines der anderen Grundstücke…
§ 23 Abs. 3 PfandBGPfandbriefgesetz
Soweit der Versicherer auf Grund der nach Absatz 1 übernommenen Verpflichtung die Pfandbriefbank befriedigt, geht die Schiffshypothek auf ihn über. Der Übergang…
§ 1128 Abs. 2 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Hat der Hypothekengläubiger seine Hypothek dem Versicherer angemeldet, so kann der Versicherer mit Wirkung gegen den Hypothekengläubiger an den Versicherten nur…