Art 2 Nr. 1 VVGEGEinführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz
die §§ 69 bis 73 über die Vertretungsmacht des Versicherungsvertreters und der in § 73 erfassten Vermittler;
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 BGSVVermGGesetz zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet
im Benehmen mit den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger Verträge über das Vermögen abschließt oder
§ 59 Abs. 2 VVGBegriffsbestimmungen
Versicherungsvertreter im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig…
§ 92 Abs. 2 HGBHandelsgesetzbuch
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsvertreter und dem Versicherer gelten die Vorschriften für das Vertragsverhältnis zwischen dem…
§ 37 Abs. 2 GmbHGGesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Gegen dritte Personen hat eine Beschränkung der Befugnis der Geschäftsführer, die Gesellschaft zu vertreten, keine rechtliche Wirkung. Dies gilt insbesondere…