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Setzt das förmliche Verwaltungsverfahren einen Antrag voraus, so ist er schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Behörde zu stellen.
Setzt das förmliche Verwaltungsverfahren einen Antrag voraus, so ist er schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu stellen.
Der Antrag ist bei der Genehmigungsbehörde schriftlich zu stellen.
Das förmliche Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz findet statt, wenn es durch Rechtsvorschrift angeordnet ist.
Anträge auf Förderung sind elektronisch in geeigneter Form bei der zuständigen Behörde gemäß § 24 zu stellen.
Vor der Einstellung sind der Einstellungsbehörde auf Anforderung schriftlich oder in elektronischer Form vorzulegen:
Anträge, die das Verfahren einleiten, sind schriftlich beim Verfassungsgerichtshof einzureichen. Sie sind zu begründen; die erforderlichen Beweismittel sind…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.