§ 2 Abs. 1 AVBFernwärmeVVerordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
Der Vertrag soll schriftlich abgeschlossen werden. Ist er auf andere Weise zustande gekommen, so hat das Fernwärmeversorgungsunternehmen den Vertragsabschluß…
§ 1 Nr. 1 WärmeLVGegenstand der Verordnung
Vorschriften für Wärmelieferverträge, die bei einer Umstellung auf Wärmelieferung nach § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschlossen werden, und
§ 32 Abs. 6 AVBFernwärmeVVerordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 107 Abs. 5 GModGGesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden
Eine Vereinbarung im Sinne des Absatzes 1 bedarf der Schriftform, soweit nicht durch Rechtsvorschriften eine andere Form vorgeschrieben ist.
§ 6 Abs. 1 WBVGGesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen
Der Vertrag ist schriftlich abzuschließen. Der Abschluss des Vertrags in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Der Unternehmer hat dem Verbraucher eine…