WaffG — InhaltsübersichtAbschnitt 2 Umgang mit Waffen oder Munition›Unterabschnitt 5 Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des GesetzesGesetzBund§ 31 WaffG(weggefallen)Waffengesetz · Abschnitt 2, Unterabschnitt 5 § 30§ 32 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 30§ 32