Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets in den Stadtteilen Merzig, Brotdorf und Besseringen der Kreisstadt Merzig und den Ortsteilen Losheim, Hausbach und Bachem der Gemeinde Losheimam See (Wasserschutzgebietsverordnung Heimlingertal, Seffersbachtal, Franzenbach und Besseringen) Vom 23. April 1991
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Anlage
§ 9 WasSchGBesseringenV SL
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