Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen des Zweckverbandes „Wasserversorgung der Stadt- und Landgemeinden des Kreises Neunkirchen“ in Ottweiler (Wasserschutzgebietsverordnung Homburg/Königsbruch) Vom 27. Juli 1982
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft.
§ 9 WasSchGHomburg/KönigsbruchV SL
§ 9 WasSchGHomburg/KönigsbruchV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen