Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Stadt Wadern und der Gemeinde Weiskirchen (Wasserschutzgebietsverordnung „Weiskirchen-Süd“) Vom 16. September 2019
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Anlage
§ 10 WasSchGWeisSüdV SL
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