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Die Statistik erfaßt für das dem Erhebungsjahr vorangegangene Kalenderjahr folgende Tatbestände:
Bezug sowie Abgabe von Wasser nach Menge, Liefer- und Abnehmergruppen,
der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserentsorgung (§ 7),
Gewinnung von Wasser nach Wasserarten sowie Bezug und Abgabe von Wasser, jeweils nach Menge,
Die Weiterleitung von Einzelangaben nach § 12 Abs. 2 des Gesetzes an die für die Wasserversorgung und das Abwasserwesen zuständigen obersten Bundes- und…
In der öffentlichen Wasserversorgung und im öffentlichen Abwasserwesen werden im Jahre 1970 Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.