§ 123 Abs. 1 Nr. 3 WDOBeschluss des Berufungsgerichts
das Urteil des Truppendienstgerichts aufheben und die Sache an eine andere Kammer desselben oder eines anderen Truppendienstgerichts zur nochmaligen Verhandlung…
§ 124 Abs. 1 WDOUrteil des Berufungsgerichts
Soweit das Bundesverwaltungsgericht die Berufung für zulässig und begründet hält, hat es das Urteil des Truppendienstgerichts aufzuheben und in der Sache selbst…
§ 116 Abs. 2 WDODisziplinargerichtsbescheid auf Antrag der Wehrdisziplinaranwaltschaft
§ 102 Absatz 3 gilt entsprechend.
§ 110 Abs. 1 WDOEntscheidung des Truppendienstgerichts
Das Urteil kann nur auf eine Disziplinarmaßnahme, auf Freispruch oder auf Einstellung des Verfahrens lauten.
§ 122 Abs. 1 WDOZulässigkeitsprüfung
Die oder der Vorsitzende der Truppendienstkammer verwirft die Berufung durch Beschluss als unzulässig, wenn sie nicht statthaft oder nicht in der gesetzlichen…