§ 40 Abs. 6 WDORichterliche Mitwirkung bei der Verhängung von Disziplinararrest und strengem Disziplinararrest
Für den strengen Disziplinararrest gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend.
§ 38 Abs. 3 WDOBemessung der Disziplinarmaßnahme
Disziplinararrest oder strenger Disziplinararrest soll erst dann verhängt werden, wenn vorausgegangene erzieherische Maßnahmen und Disziplinarmaßnahmen ihren…
§ 28 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a WDOStufen der Disziplinarbefugnis
gegen Unteroffizierinnen und Unteroffiziere sowie gegen Mannschaften alle einfachen Disziplinarmaßnahmen, ausgenommen Disziplinararrest und strengen…
§ 55 Abs. 5 WDOVollstreckung und Vollzug von Disziplinararrest und strengem Disziplinararrest; Verordnungsermächtigung
Für den strengen Disziplinarrest gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Vollstreckung mit der Bekanntmachung vor den Soldatinnen und…
§ 48 Abs. 2 Nr. 10 WDODienstaufsicht
der Disziplinararrest oder der strenge Disziplinararrest ohne richterliche Zustimmung verhängt worden ist.