§ 83a Abs. 1 BBesGBundesbesoldungsgesetz
Der Anspruch nach § 19a Satz 2 besteht ab dem 1. März 2012 auch für Wechsel in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 21. März 2012.
§ 69e Abs. 6 BeamtVGGesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
In den Fällen des § 36 Abs. 3 gilt unbeschadet des § 85 der § 14 Abs. 1 Satz 1 in der bis zum 31. Dezember 2002 geltenden Fassung. In den Fällen des Satzes 1…
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 WDOWehrdisziplinarordnung
eine Kürzung der Dienstbezüge nach fünf Jahren,
§ 22 Abs. 4 Nr. 4 EinsatzWVGGesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen
nach § 20 Absatz 5 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 43 Absatz 2 Nummer 3 des Beamtenversorgungsgesetzes20 000 Euro.
§ 30g Abs. 3 BetrAVGGesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
§ 3 findet keine Anwendung auf laufende Leistungen, die vor dem 1. Januar 2005 erstmals gezahlt worden sind.