§ 13 Abs. 1 AGJusGGesetz zur Ausführung bundesrechtlicher Justizgesetze (AGJusG) Vom 5. Februar 1997*
Wird die dem Berechtigten zu überlassende Wohnung ohne Verschulden eines Beteiligten zerstört, hat der Verpflichtete die Wohnung so wiederherzustellen, wie es…
§ 15 Abs. 2 WohnStG NRWGesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen
Ist Wohnraum entgegen § 12 Absatz 2 so verändert worden, dass er nicht mehr für Wohnzwecke geeignet ist, so kann die Gemeinde anordnen, dass der frühere Zustand…
§ 33 Abs. 4 Nr. 4 WEGInhalt des Dauerwohnrechts
die Versicherung des Gebäudes und seinen Wiederaufbau im Fall der Zerstörung;
§ 5 Abs. 2 NRW-29214Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Wird das Gebäude durch Zufall zerstört, so hat der Verpflichtete die Wohnung in einer nach den Umständen der Billigkeit entsprechenden Zeit und Weise…
§ 5 Abs. 2 NRW-26476Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Wird das Gebäude durch Zufall zerstört, so hat der Verpflichtete die Wohnung in einer nach den Umständen der Billigkeit entsprechenden Zeit und Weise…