§ 3 Abs. 1 Nr. c) WGVVerordnung über die Anlegung und Führung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher
das mit dem Miteigentumsanteil verbundene Sondereigentum und die Beschränkung des Miteigentums durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen…
§ 1 Abs. 4 WEGBegriffsbestimmungen
Wohnungseigentum und Teileigentum können nicht in der Weise begründet werden, dass das Sondereigentum mit Miteigentum an mehreren Grundstücken verbunden wird.
§ 13 Abs. 1 WEGRechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum
Jeder Wohnungseigentümer kann, soweit nicht das Gesetz entgegensteht, mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, insbesondere dieses bewohnen,…
§ 12 Abs. 1 WEGVeräußerungsbeschränkung
Als Inhalt des Sondereigentums kann vereinbart werden, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung anderer…
§ 1009 Abs. 2 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Die Belastung eines gemeinschaftlichen Grundstücks zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks sowie die Belastung eines anderen Grundstücks…