§ 53 Abs. 3 WeinG 1994Rechtsverordnungen zur Durchführung des Gemeinschaftsrechts oder Unionsrechts
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz, die ausschließlich der Umsetzung verbindlicher technischer…
§ 51 WeinG 1994Ermächtigungen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates, soweit dies zur Durchsetzung der…
§ 16 Abs. 4 WeinG 1994Inverkehrbringen und Verarbeiten
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung von für den…
§ 57 Abs. 3 WeinG 1994Fortbestehen anderer Vorschriften
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit die Ermächtigungen dieses…
§ 33 Abs. 1 WeinG 1994Meldungen, Übermittlung von Informationen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Sicherung einer ausreichenden…