§ 25 Abs. 3 WeinÜVWeinüberwachungsverordnung
Die amtliche Untersuchung und Prüfung können stichprobenweise vorgenommen werden, wenn das Dokument V I 1 nach Artikel 20 Absatz 1 Satz 1 der Delegierten…
§ 36 Abs. 1 Nr. 7 WeinG 1994Weingesetz
bestimmt werden, dass zur Erleichterung des zwischenstaatlichen Handelsverkehrs bei Gewährleistung der Gegenseitigkeit eine vorgeschriebene Untersuchung nur…
§ 26 Abs. 8 WeinÜVWeinüberwachungsverordnung
Für die amtliche Untersuchung und Prüfung werden folgende Untersuchungsstellen bestimmt:
§ 27 Abs. 1 WeinÜV 1995Entnahme von Proben (zu § 31 Abs. 4 Nr. 3 des Weingesetzes)
Bei Überprüfungen sind regelmäßig Proben von Erzeugnissen zur analytischen und sensorischen Prüfung zu entnehmen.
§ 1 Abs. 2 Nr. 4 WeinÜV 1995Vorschriftswidrige Erzeugnisse (zu § 27 Abs. 2 und § 33 Nr. 5 des Weingesetzes)
das Ergebnis der Untersuchung oder die Zulassung zur Einfuhr durch unrichtige Angaben oder Proben oder durch unzulässige Einwirkung auf die Untersuchungsstelle…