Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Wald zwischen Weiskirchen-Thailen und Wadern-Münchweiler (L1.00.04) Vom 5. Juni 2018
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft. Anlage
§ 3 WeiskLSchGVÄndV SL
§ 3 WeiskLSchGVÄndV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen