Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete in der Gemeinde Großrosseln
Verordnung über die Zulässigkeit von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten Vom 21. Februar 2013
Nach § 6 der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete in der Gemeinde Großrosseln vom 24. Juli 1992 (Amtsbl. S. 778) wird folgender § 6a eingefügt:
Art. 19 WEnAnlLSchutzGZulV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen