§ 138 Abs. 1 UrhGGesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Das Register anonymer und pseudonymer Werke für die in § 66 Abs. 2 Satz 2 vorgesehenen Eintragungen wird beim Patentamt geführt. Das Patentamt bewirkt die…
§ 138a UrhGGesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Soweit personenbezogene Daten im Register anonymer und pseudonymer Werke enthalten sind, bestehen nicht Das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Artikel 15 Absatz…
§ 66 Abs. 2 UrhGGesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Offenbart der Urheber seine Identität innerhalb der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Frist oder läßt das vom Urheber angenommene Pseudonym keinen Zweifel an…
§ 1 Abs. 2 VRVVereinsregisterverordnung
Zu dem Vereinsregister wird ein alphabetisches Verzeichnis der Namen der Vereine geführt, die im Register eingetragen sind (Namensverzeichnis).