§ 4 WettschVerstVÜber jede abgeschlossene Wette haben die zum Abrechnungsverfahren zugelassenen Buchmacher und Buchmachergehilfen an Stelle des in §§ 10, 22 der…
§ 10 RennwLottDVVerordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
Jeder Buchmacher hat über seine Einnahmen und Ausgaben aus dem Wettgeschäft Buch zu führen. Aus der Buchführung müssen zu ersehen sein. § 9 gilt entsprechend.
§ 23 Abs. 1 RennwLottGRennwett- und Lotteriegesetz
Der Steuerschuldner (§ 19) ist neben der Verpflichtung aus § 7 Absatz 3 verpflichtet, für jede einzelne Wettannahmestelle getrennte Aufzeichnungen zur…
§ 21 Abs. 3 RennwLottGRennwett- und Lotteriegesetz
Der Steuerschuldner der Sportwettensteuer hat als Anlage zur Steueranmeldung eine Aufstellung einzureichen, aus der für jede einzelne Wettannahmestelle deren…
§ 13 Abs. 4 RennwLottGRennwett- und Lotteriegesetz
Der Steuerschuldner der Totalisatorsteuer hat als Anlage zur Steueranmeldung das Rennprogramm beizufügen. Der Steuerschuldner der Buchmachersteuer hat als…