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Bei der Förderung sind zu berücksichtigen:
die örtlichen und regionalen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse,
die besonderen Anforderungen des zu unterstützenden Personenkreises,
die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen,
die Anforderungen des barrierefreien Bauens,
der sparsame Umgang mit Grund und Boden und Ressourcen schonende Bauweisen,
der Beitrag des genossenschaftlichen Wohnens für die Entwicklung von eigentumsähnlichen Wohnformen,
integrierte Wohnraum- und Stadtentwicklungskonzepte und
Anforderung an klimaschutzgerechtes Bauen und Modernisieren.
Die öffentliche Wohnraumförderung ist eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. Die Förderung wird für einen angemessenen Zeitraum festgelegt und erfolgt in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren. Sie muss dem Förderzweck angemessen sein.
die Nutzung des Wohnungs- und Gebäudebestandes für die Wohnraumversorgung;
die Gewähr für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens und für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Wohnraums bieten,
der sparsame Umgang mit Grund und Boden sowie der Einsatz ressourcenschonender und energieeffizienter Bauweisen,
Förderfähig ist folgender Wohnraum:
die Modernisierung von Wohnraum, insbesondere die energetische Modernisierung sowie die Reduzierung von Barrieren im Bestand,
Gegenstände der öffentlichen Wohnraumförderung sind insbesondere der Wohnungsbau einschließlich Ersterwerb, die Modernisierung, der Erwerb bestehenden Wohnraums…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.