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Das Indossament überträgt alle Rechte aus dem Wechsel.
Ist es ein Blankoindossament, so kann der Inhaber
das Indossament mit seinem Namen oder mit dem Namen eines anderen ausfüllen;
den Wechsel durch ein Blankoindossament oder an eine bestimmte Person weiter indossieren;
den Wechsel weitergegeben, ohne das Blankoindossament auszufüllen und ohne ihn zu indossieren.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.