Art 56 Abs. 3 WGIn den anderen Fällen des Ehreneintritts kann der Inhaber die Ehrenannahme zurückweisen. Läßt er sie aber zu, so verliert er den Rückgriff vor Verfall gegen…
Art 55 Abs. 2 WGDer Wechsel kann unter den nachstehend bezeichneten Voraussetzungen zu Ehren eines jeden Wechselverpflichteten, gegen den Rückgriff genommen werden kann,…
Art 58 Abs. 2 WGTrotz der Ehrenannahme können der Wechselverpflichtete, zu dessen Ehren der Wechsel angenommen worden ist, und seine Vormänner vom Inhaber gegen Erstattung des…
Art 48 Abs. 1 WGDer Inhaber kann im Wege des Rückgriffs verlangen:
Art 47 Abs. 3 WGDas gleiche Recht steht jedem Wechselverpflichteten zu, der den Wechsel eingelöst hat.