Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Wiesen bei Reitscheid“ (L 6409-304) Vom 17. Juni 2015
Ordnungswidrig im Sinne des § 52 Absatz 1 Nummer 5 des Saarländischen Naturschutzgesetzes[1] handelt, wer in dem Schutzgebiet vorsätzlich oder fahrlässig gegen Regelungen der §§ 3 oder 4 verstößt.
§ 7 WiesReitLSchGV SL
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