§ 21 Abs. 1 WasSiGGesetz über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft für Zwecke der Verteidigung
Wird durch eine Maßnahme auf Grund dieses Gesetzes oder einer nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnung oder durch eine Duldungspflicht nach § 15 dem…
§ 24 Abs. 1 VerkSiGGesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
Wird durch eine Maßnahme auf Grund dieses Gesetzes oder einer nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnung dem Betroffenen ein Vermögensnachteil zugefügt, der…
§ 228 Abs. 3 LAGGesetz über den Lastenausgleich
Zur Milderung von Härten können Ausgleichsleistungen auch nach Maßgabe der §§ 301, 301a gewährt werden.
§ 57 Abs. 1 SEGGesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
Soweit sich im Einzelfall bei Vorliegen der anerkannten Schädigungsfolge aus der Anwendung dieses Gesetzes eine besondere Härte ergibt, kann mit Zustimmung des…
§ 171 Abs. 2 BEGBundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Ein Härteausgleich nach Absatz 1 kann auch gewährt werden,