§ 29 WMVOAmtszeit des Werkstattrats
Die regelmäßige Amtszeit des Werkstattrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn die Amtszeit des…
§ 30 Abs. 1 Nr. 1 WMVOErlöschen der Mitgliedschaft im Werkstattrat; Ersatzmitglieder
Ablauf der Amtszeit,
§ 12 Abs. 2 WMVOZeitpunkt der Wahlen zum Werkstattrat
Hat außerhalb des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraumes eine Wahl zum Werkstattrat stattgefunden, so ist er in dem auf die Wahl folgenden nächsten…
§ 21 BetrVGBetriebsverfassungsgesetz
Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch…
§ 14 Abs. 3 WMVOAufgaben des Wahlvorstandes
Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten; sie soll spätestens eine Woche vor dem Tag stattfinden, an dem die Amtszeit des Werkstattrats abläuft.