§ 14a Abs. 5 BetrVGBetriebsverfassungsgesetz
In Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern können der Wahlvorstand und der Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten…
§ 40 Abs. 2 WOWahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren
Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend, wenn in einem Betrieb mit in der Regel 101 bis 200 der in § 60 Abs. 1 des Gesetzes genannten Arbeitnehmerinnen und…
§ 28 Abs. 1 Nr. c) WOEinladung zur Wahlversammlung
dass Wahlvorschläge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Wahl des Betriebsrats von mindestens zwei Wahlberechtigten unterzeichnet sein müssen; in…
§ 14 Abs. 2 BetrVGBetriebsverfassungsgesetz
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Sie erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht wird oder…
§ 31 Abs. 1 Nr. 5 WOWahlausschreiben
die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder (§ 9 des Gesetzes) sowie die auf das Geschlecht in der Minderheit entfallenden Mindestsitze im Betriebsrat (§…