WODrittelbG — InhaltsübersichtTeil 1 Wahl›Kapitel 1 Wahl durch die Arbeitnehmer eines Betriebs›Abschnitt 3 StimmabgabeGesetzBund§ 15 WODrittelbG(weggefallen)Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz · Teil 1, Kapitel 1, Abschnitt 3 § 14Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 14