§ 17 Abs. 1 Nr. 3 WODrittelbGVerfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe
die Wahlumschläge und die unterschriebene vorgedruckte Erklärung in dem Freiumschlag verschließt und diesen Wahlbrief so rechtzeitig an den Betriebswahlvorstand…
§ 19 Abs. 4 3. WOMitbestGDritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Der Hauptwahlvorstand übersendet den Betriebswahlvorständen auf Anforderung die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen für die schriftliche Stimmabgabe.
§ 49 Abs. 4 2. WOMitbestGZweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Der Unternehmenswahlvorstand übersendet den Betriebswahlvorständen auf Anforderung die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen für die schriftliche Stimmabgabe.
§ 49 Abs. 4 3. WOMitbestGDritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Der Hauptwahlvorstand übersendet den Betriebswahlvorständen auf Anforderung die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen für die schriftliche Stimmabgabe.
§ 19 Abs. 4 2. WOMitbestGZweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Der Unternehmenswahlvorstand übersendet den Betriebswahlvorständen auf Anforderung die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen für die schriftliche Stimmabgabe.