§ 9 Abs. 2 AvArWahlVO NRWVerordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten
Der Betriebswahlvorstand hat unverzüglich den Wahlvorschlag zu prüfen und bei Ungültigkeit oder Beanstandung die Vorschlagsvertretung schriftlich unter Angabe…
§ 32 Abs. 1 1. WOMitbestGErste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Der Betriebswahlvorstand bestätigt dem Vorschlagsvertreter schriftlich den Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags.
§ 29 WODrittelbGWahlvorschläge
Die Wahlvorschläge der Betriebsräte und der Arbeitnehmer sind innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens schriftlich beim zuständigen…
§ 61 Abs. 1 3. WOMitbestGDritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Der Betriebswahlvorstand bestätigt dem Vorschlagsvertreter schriftlich den Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags.
§ 55 Abs. 1 1. WOMitbestGErste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
Der Betriebswahlvorstand bestätigt dem Vorschlagsvertreter schriftlich den Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags.