§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WoPDV 1982Allgemeine Sparverträge
einem Kreditinstitut oder
§ 6 Abs. 3 Nr. 2 WoPDV 1982Sparverträge mit festgelegten Sparraten
zusätzliche Einzahlungen, die vermögenswirksame Leistungen darstellen, bis zur Höhe des nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz geförderten Betrags.
§ 10 Abs. 2 WoPDV 1982Verwendung der Sparbeiträge
Eine Verwendung zu dem in § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes bezeichneten Zweck ist gegeben, wenn die eingezahlten Beträge verwendet werden
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 WoPG 1996Wohnungsbau-Prämiengesetz
Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen, soweit die an dieselbe Bausparkasse geleisteten Beiträge im Sparjahr (§ 4 Abs. 1) mindestens 50 Euro…
§ 84 Abs. 3 EStDV 1955Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
§ 29 Abs. 3 bis 6, §§ 31 und 32 sind in der vor dem 1. Januar 1996 geltenden Fassung für vor diesem Zeitpunkt an Bausparkassen geleistete Beiträge letztmals für…