§ 23 Nr. 3 Buchst. a UmstBauSparkVVerordnung über die Umstellungsrechnung der Bausparkassen aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens
in § 6 Abs. 3 und 4, §§ 7, 9 Abs. 3, § 12 Abs. 9 und § 19 Abs. 1, 2 und 4 an die Stelle der Worte "20. Juni 1948" die Worte "24. Juni 1948",
§ 28 Nr. 4 Buchst. k UmstGeldInstVVerordnung über die Umstellungsrechnung der Geldinstitute aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens
in § 18 Abs. 5 an die Stelle der Worte "1. Mai 1949" und "1. Oktober 1949" die Worte "1. Januar 1953",
§ 33 NSVerbGGesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land…
§ 109 Nr. 4 AKGGesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden
in § 32 an Stelle des 20. Juni 1948 der 24. Juni 1948,
§ 12 2. LADV-SaarZweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (BGBl. I S. 1) in Verbindung mit § 39 des Gesetzes zur Einführung von…