§ 66 Abs. 1 WpIGGesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
Ein Kleines oder Mittleres Wertpapierinstitut, das über die Erlaubnis für die Dienstleistungen nach § 2 Absatz 2 Nummer 10 oder § 2 Absatz 3 Nummer 2 verfügt…
§ 9a Abs. 1 WpI-AnzVAnzeigen nach § 66 Absatz 3 und 4 des Wertpapierinstitutsgesetzes
Anzeigen nach § 66 Absatz 3 Nummer 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes sind von Mittleren Wertpapierinstituten, deren bilanzielle und außerbilanzielle…
§ 3 Abs. 1 WpI-AnzVAnzeigen nach § 64 Absatz 1 Nummer 12 und Absatz 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes
Anzeigen nach § 64 Absatz 1 Nummer 12 und Absatz 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes müssen Angaben über die Höhe und die Art der Berechnung des nach § 64 Absatz…
§ 1 Abs. 1 WpI-AnzVEinreichungsverfahren
Die Anzeigen und die Unterlagen, die nach dem Wertpapierinstitutsgesetz, der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1943 der Kommission vom 14. Juli 2016 zur…
§ 65 Abs. 2 WpIGGesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
Ein Großes Wertpapierinstitut hat der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank jährlich anzuzeigen: (3) Ein Großes Wertpapierinstitut, das über einen…