§ 10 Nr. 3 PrüfbVVerordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte
die Einbindung dieser Zweigniederlassungen in das Risikomanagement des Gesamtinstituts.
§ 7 Abs. 1 WpDPVVerordnung über die Prüfung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes
Bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit solchen Zweigstellen, Zweigniederlassungen oder Filialen, die wesentliche Teilbereiche von…
§ 2 Abs. 11 WpIGGesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
Zweigniederlassung im Sinne dieses Gesetzes ist eine Betriebsstelle, die Alle Betriebsstellen eines Wertpapierinstituts mit Hauptverwaltung in einem anderen…
§ 42 Nr. 1 WpIGGesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
Firma, Art der Tätigkeiten und Sitz sämtlicher Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen,
§ 9 ZahlPrüfbVVerordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie die darüber zu erstellenden Berichte
Der Abschlussprüfer hat über ausländische Zweigniederlassungen zu berichten. Dabei sind die Ergebniskomponenten dieser Zweigniederlassungen, deren Einfluss auf…