§ 38 WpIPrüfbVZusätzliche Angaben
Vorbehaltlich des § 37 ist im Bericht über die Prüfung auf die Wertpapierinstitute, die die Bundesanstalt jeweils nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/2033…
§ 30 Abs. 1 PrüfbVVerordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte
Auf gruppenangehörige Unternehmen von Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen, die die Bundesanstalt gemäß § 2a Absatz 2 des Kreditwesengesetzes freigestellt…
§ 37 Abs. 3 WpIPrüfbVBerichterstattung zu Gruppen und Konsolidierung
Der Prüfer hat zu prüfen, ob die nach § 67 des Wertpapierinstitutsgesetzes auf Gruppenebene vorzunehmenden Anzeigen zutreffend abgegeben wurden.
§ 78 Abs. 5 WpIGGesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
Gehört das Wertpapierinstitut zu einer Wertpapierinstitutsgruppe im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 25 der Verordnung (EU) 2019/2033 und hat das die…
§ 2 Abs. 6 WpI-AnzVVerordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz
Das Mutterunternehmen im Sinne des § 2 Absatz 30 des Wertpapierinstitutsgesetzes hat sicherzustellen, dass alle Mitglieder seiner Gruppe, für die es nach der…