§ 32 PrüfbVVerordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte
Der Umfang der von dem Institut eingegangenen Länderrisiken insgesamt sowie die Methode zu ihrer Steuerung und Überwachung sind zu beurteilen. Insbesondere ist…
§ 45 Abs. 1 WpIGGesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
Ein Wertpapierinstitut hat angemessene Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme zur Risikosteuerung einzurichten. Diese müssen eine Identifizierung,…
§ 34 Abs. 1 WpIPrüfbVRisikolage und Risikovorsorge
Die Risikolage und die Risikotragfähigkeit des Wertpapierinstituts sind zu beurteilen.
§ 12 Abs. 2 Nr. 3 WpIPrüfbVAngemessenheit und Zweckdienlichkeit der Regelungen für die Unternehmensführung
die Verfahren zur Identifizierung, Steuerung, Überwachung und Meldung der Risiken, denen das Wertpapierinstitut ausgesetzt ist oder die das Wertpapierinstitut…
Anlage 3 WpIPrüfbV(zu §§ 27, 40)
Angaben zu folgenden Risikofaktoren anhand der aktuellen und vollständigen Risikoanalyse des Wertpapierinstituts (§ 27 Absatz 7)