WPO — InhaltsübersichtZweiter Teil Voraussetzungen für die Berufsausübung›Erster Abschnitt Zulassung zur PrüfungGesetzBund(XXXX) §§ 10, 10a und 11 WPO(weggefallen)Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer · Zweiter Teil, Erster Abschnitt § 9Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 9