WPO — InhaltsübersichtGesetz(XXXX) §§ 88 bis 93 WPO(weggefallen)Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer · Sechster Teil, Dritter Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt § 87§ 94 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 87