§ 1 Abs. 3 WPOWirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bedürfen der Anerkennung. Die Anerkennung setzt den Nachweis voraus, daß die Gesellschaft von Wirtschaftsprüfern…
§ 130 Abs. 2 WPOAnwendung von Vorschriften des Gesetzes
Auf Buchprüfungsgesellschaften finden § 1 Absatz 3, § 3, die Bestimmungen des Dritten, Fünften, Sechsten, Siebten und Achten Abschnitts des Zweiten Teils und…
§ 9 Abs. 3 Nr. 8 WPOVoraussetzungen für die Zulassung (Prüfungstätigkeit); Verordnungsermächtigung
in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen…
§ 131 WPOPrüfungstätigkeit von EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften
Eine EU- oder EWR-Abschlussprüfungsgesellschaft darf unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaats Abschlussprüfungen nach § 316 des Handelsgesetzbuchs…
Art. 17 Abs. 1 Buchst. b 32006L0043RICHTLINIE 2006/43/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Rechtsform;