§ 1 Abs. 3 WPOWirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bedürfen der Anerkennung. Die Anerkennung setzt den Nachweis voraus, daß die Gesellschaft von Wirtschaftsprüfern…
§ 38 Nr. 2 Buchst. b WPOEintragung
Tag der Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Behörde, die die Anerkennung ausgesprochen hat,
§ 9 Abs. 3 Nr. 2 WPOVoraussetzungen für die Zulassung (Prüfungstätigkeit); Verordnungsermächtigung
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften,
§ 130 Abs. 2 WPOAnwendung von Vorschriften des Gesetzes
Auf Buchprüfungsgesellschaften finden § 1 Absatz 3, § 3, die Bestimmungen des Dritten, Fünften, Sechsten, Siebten und Achten Abschnitts des Zweiten Teils und…
§ 39 Abs. 1 Nr. 2 WPOLöschung
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, wenn die Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erloschen oder unanfechtbar zurückgenommen oder widerrufen ist;