§ 130 Abs. 3 WPOAnwendung von Vorschriften des Gesetzes
Die §§ 57a bis 57g gelten für die Qualitätskontrolle bei vereidigten Buchprüfern in eigener Praxis und Buchprüfungsgesellschaften entsprechend. Prüfer für…
§ 63f Abs. 1 GenGGesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Die Qualitätskontrolle wird durch Prüfungsverbände nach Maßgabe des Absatzes 2 oder durch Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt,…
§ 63g Abs. 1 GenGGesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Der Prüfungsverband muss Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer nach Maßgabe des § 58 Abs. 2 Satz 2 der Wirtschaftsprüferordnung sein. Er erteilt einem Prüfer für…
§ 40a Abs. 5 Nr. 1 WPORegister für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände
die Qualitätskontrolle
§ 63e Abs. 2 GenGGesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Die Qualitätskontrolle dient der Überwachung, ob die Grundsätze und Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften insgesamt und…