Art 7 Abs. 1 WPostVtr1999GGesetz zu den Verträgen vom 15. September 1999 des Weltpostvereins
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 4 Abs. 1 WPostVtr1984GGesetz zu den Verträgen vom 27. Juli 1984 des Weltpostvereins
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 7 Abs. 1 WPostVtr1994GGesetz zu den Verträgen vom 14. September 1994 des Weltpostvereins
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 4 Abs. 2 WPostVtr2016GGesetz zu den Verträgen vom 5. Oktober 2004, 12. August 2008, 11. Oktober 2012 und 6. Oktober 2016 des Weltpostvereins
Der Tag, an dem die Übereinkommen des Weltpostvereins für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Art 2 Abs. 1 GGArt91cVtrGGesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (siehe: GGArt91cVtr)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.