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Belastende Maßnahmen und Entscheidungen des Prüfungsausschusses sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
Zur Beratung über den Rechtsbehelf (Widerspruch) gegen Prüfungsentscheidungen wird bei dem Landesprüfungsamt ein Widerspruchsausschuss gebildet.
Über den Rechtsbehelf (Widerspruch) entscheidet der Widerspruchsausschuss. Dritter Teil Inhalt der Prüfung
Maßnahmen und Entscheidungen des Prüfungsausschusses sowie der zuständigen Stelle sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfungsbewerber oder die…
Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sowie der zuständigen Stelle sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an die Prüfungsbewerberinnen und…
Maßnahmen und Entscheidungen des Prüfungsausschusses sowie der zuständigen Stelle sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfungsbewerber oder die…
Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfling mit…
Zur Entscheidung über Widersprüche gegen Prüfungsentscheidungen wird vom Landesprüfungsamt ein Widerspruchsausschuss aus drei Personen sowie ihren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.