§ 31 Abs. 1 WpÜGWertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
Der Bieter hat den Aktionären der Zielgesellschaft eine angemessene Gegenleistung anzubieten. Bei der Bestimmung der angemessenen Gegenleistung sind…
Art. 6 Abs. 3 Buchst. d 32004L0025RICHTLINIE 2004/25/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (Text von Bedeutung für den EWR)
die für jedes Wertpapier oder jede Gattung von Wertpapieren angebotene Gegenleistung sowie bei obligatorischen Angeboten die zur Bestimmung der Gegenleistung…
§ 39a Abs. 3 WpÜGWertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
Die Art der Abfindung hat der Gegenleistung des Übernahme- oder Pflichtangebots zu entsprechen. Eine Geldleistung ist stets wahlweise anzubieten. Die im Rahmen…
Art. 5 Abs. 5 32004L0025RICHTLINIE 2004/25/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Bieter kann als Gegenleistung Wertpapiere, eine Geldleistung oder eine Kombination aus Beiden anbieten. Besteht die vom Bieter angebotene Gegenleistung…
§ 2 Nr. 2 WpÜGAngebVErgänzende Angaben der Angebotsunterlage
sofern Wertpapiere als Gegenleistung angeboten werden,