§ 69 Abs. 7 BBesGBundesbesoldungsgesetz
Soldaten werden die notwendigen Kosten für die Fahrten zur Unterkunft und zurück erstattet. Das Nähere bestimmt das Bundesministerium der Verteidigung durch…
§ 20 Abs. 2 USGGesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden
Reservistendienst Leistenden werden die notwendigen Kosten für die Fahrten zur Unterkunft und zurück erstattet. Näheres bestimmt das Bundesministerium der…
§ 25 Abs. 2 BwHFVVerordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
Für Fahrten zum truppenärztlichen oder truppenzahnärztlichen Bereich am Dienstort werden Kosten höchstens in der Höhe erstattet, in der sie entstanden wären,…
§ 18 SGGesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Der Soldat ist auf dienstliche Anordnung verpflichtet, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen und an einer Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen. Die zur…
§ 24 Abs. 5 BwHFVVerordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
Berücksichtigungsfähige Wohnung im Sinne dieser Verordnung ist nur diejenige, von der regelmäßig die tägliche Dienstaufnahme erfolgt.