§ 3 Abs. 3 WTOVerordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus
Der Tag des Inkrafttretens und des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Art 5 Abs. 2 IAmEntwBkÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 8. April 1959 zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank
Der Tag, an dem das Übereinkommen sowie die Allgemeinen Vorschriften nach Abschnitt 10 der Allgemeinen Vorschriften für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft…
Art 4 Abs. 2 WPostVtr2016GGesetz zu den Verträgen vom 5. Oktober 2004, 12. August 2008, 11. Oktober 2012 und 6. Oktober 2016 des Weltpostvereins
Der Tag, an dem die Übereinkommen des Weltpostvereins für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Art 5 Abs. 2 AtSchÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial
Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 19 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Art 5 Abs. 2 AsEntwBkÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Dezember 1965 zur Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank
Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 65 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.