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Der Gesamtanrechnungsbetrag für Abwicklungsrisiken ist die Summe der Anrechnungsbeträge für sämtliche Abwicklungsrisikopositionen.
Der Anrechnungsbetrag einer Abwicklungsposition wird jeweils anhand des Unterschiedsbetrags ermittelt, der zugunsten des Wohnungsunternehmens mit Spareinrichtung zwischen vereinbartem Abrechnungspreis und aktuellem Marktwert der dem Geschäft zugrunde liegenden Wertpapiere, Fremdwährungen oder Waren besteht und der zu multiplizieren ist
mit 8 Prozent ab dem 5. bis einschließlich dem 15. Geschäftstag nach dem vereinbarten Abrechnungstermin,
mit 50 Prozent ab dem 16. bis einschließlich dem 30. Geschäftstag nach dem vereinbarten Abrechnungstermin,
mit 75 Prozent ab dem 31. bis einschließlich dem 45. Geschäftstag nach dem vereinbarten Abrechnungstermin und
mit 100 Prozent ab dem 46. Geschäftstag nach dem vereinbarten Abrechnungstermin.
seit Zahlung oder Lieferung durch das Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung mehr als ein Geschäftstag vergangen ist, wenn es sich um ein grenzüberschreitendes…
einem Adressenausfallrisiko oder als Sachanlagen einem Wertverschlechterungsrisiko unterliegen (Adressenausfallrisikopositionen) oder
Adressenausfallrisikopositionen setzen sich zusammen aus den das gilt auch, wenn sie nach Absatz 3 als effektiv verbrieft gelten.
bei einer Vorleistungsrisikoposition nach § 11 Absatz 1 solange die Gegenleistung fünf Geschäftstage nach deren Fälligkeit noch nicht wirksam erbracht worden…
aktivische Rechnungsabgrenzungsposten, wenn sie nicht Ausgleichsposten für Verbindlichkeiten sind, die unter Nennwert ausgegeben wurden und zum Nennwert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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