§ 9 Abs. 4 ErftVG NRWBekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über den Erftverband
Bei Grundstücken, die öffentlichen Zwecken gewidmet sind, ist vor der Benutzung die Genehmigung der zuständigen Verwaltungsbehörde einzuholen.
§ 8 Abs. 2 AggerVG NRWGesetz über den Aggerverband
Für Handlungen, die zur Durchführung von Beobachtungen und Ermittlungen sowie zur Vorbereitung von Unternehmen erforderlich sind, darf der Verband Grundstücke…
§ 10 Abs. 1 Nr. 2 KSpTGGesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid
wenn das Grundstück durch Gesetz oder auf Grund Gesetzes einem öffentlichen Zweck gewidmet ist, auch die Zustimmung der für die Wahrung dieses Zwecks…
§ 8 Abs. 2 WupperVG NRWGesetz über den Wupperverband
Für Handlungen, die zur Durchführung von Beobachtungen und Ermittlungen sowie zur Vorbereitung von Unternehmen erforderlich sind, darf der Verband Grundstücke…
§ 8 Abs. 2 LippeVG NRWGesetz über den Lippeverband
Für Handlungen, die zur Durchführung von Beobachtungen und Ermittlungen sowie zur Vorbereitung von Unternehmen erforderlich sind, darf der Verband Grundstücke…